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02.05.2024
02.05.2024
13296 Finanzgericht Münster

Hinzur­echnungs­betrag nach § 10 AStG führte bis 2016 zu gewerbesteuerlichen Kürzung

21.01.2021Das Finanzgericht Münster hat entschieden, dass der Gewerbeertrag um den Hinzur­echnungs­betrag nach § 10 Abs. 1 Satz 1 AStG gemäß § 9 Nr. 3 GewStG in der bis 2016 gültigen Fassung zu kürzen ist.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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