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28.04.2024
28.04.2024
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Hausdurchsuchungen und was Sie hierzu wissen sollten

24.11.2023Durchsuchung bei Verdächtigen nach § 102 StPO»Unter Durchsuchung ist eine einschneidende und offene Ermittlungsmaßnahme (BVerfG NJW 2006, 976) zu verstehen, bei der ein Haus, eine Privatwohnung oder weitere Räumlichkeiten durchsucht werden. Ein heimliches Betreten und Ausforschen der Wohnung ist mithin unzulässig. Die Durchsuchung ist im Ermittlungs­verfahren, nach Anklageerhebung und nach Eröffnung des Hauptverfahrens zulässig (KK-StPO/Henrichs/Weingast, § 102 Rn. 1).Bei einem Ermittlungs­verfahren geht es darum, dass Polizei und Staatsanwaltschaft Beweise gegen einen Verdächtigen sammelt. Der häufigste Fall einer Durchsuchung ist die sog. Hausdurchsuchung. In diesem Fall wird die Wohnung des Verdächtigen durchsucht. Da diese Maßnahme einen ...Weiterlesen auf kanzlei-am-suedstern.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf kanzlei-am-suedstern.de
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