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15.10.2026
15.10.2026
28478 Schumann & Rasch - Rechtsanwälte und Strafverteidiger

Handy beschlagnahmt: Was tun? Rechte, PIN, Rückgabe

02.08.2026Kurz gesagt: Die Polizei darf ein Handy sicherstellen oder beschlagnahmen, wenn ein Anfangsverdacht besteht und das Gerät als Beweismittel in Betracht kommt (§§ 94 ff. StPO). Meist ordnet ein Richter die Durchsuchung an, bei Gefahr im Verzug dürfen es auch Staatsanwaltschaft und Polizei. Sie müssen weder Ihre PIN noch Ihr Passwort verraten und sollten zur […]The post Handy beschlagnahmt: Was tun? Rechte, PIN, Rückgabe first appeared on Schumann & Rasch - Rechtsanwälte und Strafverteidiger.Weiterlesen auf schumannundrasch.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf schumannundrasch.de
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