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22.09.2025
22.09.2025
27072 Verwaltungsgericht Gießen

Händler hat keinen Anspruch auf Zuweisung eines bestimmten Standplatzes auf einem Volksfest

22.09.2025Mit Eilbeschluss hat das Verwaltungsgericht Gießen dem Antrag eines Gewerbetreibenden (Antragsteller), der einen bestimmten Anforderungen entsprechenden Standplatz auf dem 73. Friedberger Herbstmarkt begehrte, abgelehnt. Mit Eilbeschluss vom 18. September 2025, Az. 8 L 5186/25.GI, wurde die Stadt Friedberg verpflichtet, den Antragsteller mit seinem Stand zum 73. Friedberger Herbstmarkt zuzulassen. Daraufhin wurde dem Antragsteller ein Standplatz durch die Stadt Friedberg zugewiesen mit dem dieser nicht zufrieden war.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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