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03.05.2024
03.05.2024
21783 Amtsgericht Kehl

Gericht darf bei Kostenentscheidung in Strafbefehl von Antrag der Staatsanwaltschaft abweichen

12.09.2023Das Gericht ist berechtigt, einen Strafbefehl mit einer von der Staatsanwaltschaft abweichend beantragten Kostenentscheidung zu erlassen. Die Vorschrift des § 408 Abs. 3 Satz 2 StPO steht dem nicht entgegen. Dies hat das Amtsgericht Kehl entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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