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23.03.2026
23.03.2026
27894 Verwaltungsgericht Darmstadt

Fortgesetzter Kontakt zu Inhaftiertem und fehlende Offenlegung gegenüber Vorgesetzten begründen nachhaltigen Vertrauensverlust im Beamtenverhältnis auf Widerruf

23.03.2026Das unter anderem für das Recht des öffentlichen Dienstes zuständige Verwaltungsgericht Darmstadt hat den Eilantrag einer Obersekre­täranwärterin im Justizvoll­zugsdienst gegen ihre fristlose Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf abgelehnt.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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