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27.04.2024
27.04.2024
18294 Finanzgericht Düsseldorf

FG Düsseldorf zum Gestaltungs­missbrauch durch Einlage in Kapitalrücklage mit anschließender Tilgung von Verbindlichkeiten

20.04.2022Eine Einlage in die Kapitalrücklage mit anschließender Tilgung von Verbindlichkeiten gegenüber einer Allein­gesellschafterin anstelle eines Forderungsverzichts durch die Allein­gesellschafterin kann einen Gestaltungs­missbrauch darstellen. Dies hat das Finanzgericht Düsseldorf entschieden. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig. Die vom Gericht zugelassene Revision ist beim BFH unter dem Az. I R 11/22 anhängig.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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