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29.07.2025
29.07.2025
26265 Verwaltungsgericht Düsseldorf

Eine aufgrund eines Luftreinhalteplans eingerichtete Geschwindig­keitsbeschränkung von 30 km/h gilt auch für Elektroautos

28.07.2025Die Landeshauptstadt Düsseldorf muss die Verkehrsschilder, die auf der Merowingerstraße zwischen der Kopernikusstraße und dem Ludwig-Hammers-Platz nur eine Höchstgeschwin­digkeit von 30 km/h erlauben, nicht abmontieren. Dies hat die für das Immissions­schutzrecht zuständige 3. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf entschieden und damit die Klage eines in Bilk wohnenden Bürgers abgewiesen; dieser war bereits im zugehörigen Eilverfahren vor der für das Verkehrsrecht zuständigen 6. Kammer unterlegen.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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