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05.05.2024
05.05.2024
15636 Verwaltungsgericht Köln

Eigentümer einer Wohnimmobilie in Köln muss nicht für Maßnahmen zur Gewerbeförderung zahlen

09.06.2021Der an den Eigentümer einer in der Severinstraße gelegenen Wohnimmobilie gerichtete Abgabenbescheid auf Basis einer Satzung der Stadt Köln nach dem Gesetz über Immobilien- und Standort­gemeinschaften (ISGG NRW) ist rechtswidrig. Dies hat das Verwaltungsgericht Köln mit jüngst den Beteiligten zugestelltem Urteil entschieden und damit der Klage eines Anliegers stattgegeben.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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