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27.04.2024
27.04.2024
22163 Kanzlei am Südstern

Die Differenz­besteuerung nach § 25a UStG: Ausnahme der Mehrwertsteuer

13.10.2023» Die Differenz­besteuerung nach § 25a UStG ist ein spezielles Besteuerungs­verfahren. Im Kern ermöglicht die Differenz­besteuerung eine Ausnahme von der herkömmlichen Mehrwertsteu­erberechnung. Hierbei wird nicht der volle Verkaufspreis, sondern lediglich die Differenz zwischen dem Ankaufspreis und dem Verkaufspreis besteuert.Warum gibt es die Differenz­besteuerung?Das lässt sich am besten am Paradebeispiel aus der Rechtsprechung erklären: Dem Gebraucht­wagenhändler. Wenn dieser einen Gebrauchtwagen von privat ankaufen und im Anschluss mit Mehrwertsteuer weiterverkaufen würde, so läge die zu entrichtende Mehrwertsteuer im Regelfall über seiner Marge. Der Handel mit Gebrauchtwaren wäre, von einigen teuren Ausnahmen ...Weiterlesen auf kanzlei-am-suedstern.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf kanzlei-am-suedstern.de
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