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28.04.2024
28.04.2024
21765 Oberlandesgericht Frankfurt am Main

Cum/Cum-Transaktionen: Kompensations­zahlungen können auch nach Wegfall der Anrechnungs­möglichkeit der auf die Dividenden entrichteten Kapitalertrags­steuer nicht zurückverlangt werden

08.09.2023Die Parteien hatten sog. Cum/Cum-Transaktionen getätigt. Die Klägerin vereinnahmte in diesem Zusammenhang Dividenden für von der Beklagten auf sie vor dem Stichtag übertragene Wertpapiere, führte die Kapitalertrags­steuer ab und brachte die Beträge im Rahmen ihrer Körperschafts­steuererklärung zur Anrechnung. Für die erhaltenen Dividenden zahlte sie an die Beklagte eine Kompensation. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) bestätigte mit heute verkündeter Entscheidung, dass die Klägerin diese Kompensations­zahlungen nicht mit dem Argument zurückverlangen kann, die steuerliche Bewertung habe sich geändert und die Anrechnungs­möglichkeit der auf die Dividenden entrichteten Kapitalertrags­steuer sei entfallen.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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