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28.04.2024
28.04.2024
13655 Fristlose Änderungs­kündigung

Corona-Pandemie: Fristlose Änderungs­kündigung zur Einführung von Kurzarbeit kann zulässig sein

26.01.2021Lockdown und Corona-Krise gehen weiter. Selbst Betriebe, die bisher ohne Kurzarbeit durch­gekommen sind, müssen ernsthaft darüber nachdenken. Allerdings lässt sich Kurzarbeit nicht einfach anordnen, auch nicht bei großen wirtschaftlichen Schwierig­keiten. Hier geht es um 'Kurzarbeit einführen per fristloser Änderungs­kündigung'.Weiterlesen auf www.anwaltsregister.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.anwaltsregister.de
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