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21.09.2024
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21281 LEIDECKER LEIPZIG Rechtsanwälte

Betriebsschlie­ßungsversi­cherung in Zeiten von Corona für Hotel- und Gastgewerbe sowie andere Branchen

05.05.2020Auf Grund der Corona-Pandemie müssen viele Hotels und Gastronomiebetriebe sowie auch Betriebe anderer Branchen geschlossen bleiben. Dies bedeutet für die Betreiber in diesen Zeiten erhebliche Umsatzverluste und damit eine Gefährdung der Existenz. Eine Betriebsschlie­ßungsversi­cherung (BSV) kann die finanziellen Belastungen zumindest etwas abfangen. Diese kann auch als Betriebsun­terbrechungs­versicherung oder Betriebsaus­fallversi­cherung bezeichnet sein. Wenn ein Betrieb im Hotel- und/oder Gastgewerbe auf behördliche Anordnung schließen muss, übernimmt die BSV die vereinbarten Kosten, sodass der Fortbestand des Betriebes gesichert werden kann. Zu den vereinbarten erstattungsfähigen Kosten können unter anderem die Miete/Pacht, ...Weiterlesen auf leidecker-leipzig.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf leidecker-leipzig.de
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