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22.08.2025
22.08.2025
26397 Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht

Bemessung der Straßenrei­nigungsgebühren nach dem sogenannten Quadratwur­zelmaßstab ohne Kappungsgrenze und satzungsrechtliche Billigkeitsregelung

22.08.2025Der 9. Senat des Niedersächsischen Oberverwal­tungsgerichts hat durch Urteile vom 20. August 2025 in acht Berufungsverfahren (Az.: 9 LC 46/23 – 9 LC 51/23, 9 LC 57/24 und 9 LC 82/24) die Urteile des Verwaltungsgerichts Hannover geändert und die Klagen im Wesentlichen abgewiesen. Sie betreffen die Festsetzung von Gebühren für die Straßenreinigung einschließlich des Winterdienstes für die Jahre 2021 und 2022 in der Stadt Seelze nach dem sogenannten Quadratwur­zelmaßstab. Nach diesem wird aus der Grundstücksfläche die Quadratwurzel gezogen.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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