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29.04.2024
29.04.2024
18683 Landgericht Berlin

Bei Neuabschluss eines Mietvertrags mit altem Mieter muss Vermieter ausdrücklich auf geänderte Bankverbindung hinweisen

16.06.2022Schließt der Vermieter mit einem bereits bekannten Mieter einen Mietvertrag über eine neue Wohnung, so muss er ausdrücklich auf die geänderter Bankverbindung hinweisen. Dies gilt insbesondere dann, wenn dem Mieter erst über einen Monat nach Mietbeginn der Mietvertrag ausgehändigt wird. Überweist der Mieter die Miete auf das alte Bankkonto begründet dies kein Kündigungsrecht wegen Zahlungsverzugs. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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