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29.04.2024
29.04.2024
11508 Verwaltungsgericht Koblenz

Beamte haben die Höhe ihrer Bezüge zu überprüfen

26.06.2020Beamte trifft eine besondere Pflicht, die Höhe der ihnen ausgezahlten Bezüge zu überprüfen. Andernfalls müssen zu viel geleistete Bezüge regelmäßig dem Dienstherrn zurückgezahlt werden. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz und wies eine gegen einen Rück­zahlungs­bescheid gerichtete Klage ab.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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