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22.07.2025
22.07.2025
26229 Oberlandesgericht Frankfurt am Main

Bank muss betroffene Kunden aktiv über Unwirksamkeit einer AGB-Klausel - Verpflichtung zur Zahlung eines Verwahrentgelts - informieren

22.07.2025Hat die Bank unwirksame Allgemeine Geschäfts­bedingungen verwendet - hier Verpflichtung zur Zahlung eines Verwahrentgelts bei Verträgen über Spareinlagen - ist sie zur Folgenbeseitigung verpflichtet. Zur Beseitigung einer durch unwirksame Allgemeine Geschäfts­bedingungen entstandenen Fehlvorstellung kann es erforderlich sein, die betroffenen Kunden individualisiert per Post oder E-Mail über die Unwirksamkeit der Klausel zu informieren, entschied das Oberlandesgericht Frankfurt am Main.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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