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17.06.2024
17.06.2024
23742 Anwaltskanzlei Lenné

Bank fordert Erbschein: Darf sie das?

24.05.2024Verstirbt ein Kontoinhaber, fordern viele Banken von den Erben immer noch in vielen Fällen einen Erbschein. Dabei sind sie dazu meistens gar nicht berechtigt. Die Vorlage des Erbscheins dürfen sie nur dann fordern, wenn die Erbenstellung zweifelhaft ist. In allen anderen Fällen verzögern sie damit nur die Abwicklung des Nachlasses und produzieren unnötige Kosten für die Erben.Deshalb erklärte der Bundesgerichtshof 2013 eine Klausel in den AGB einer Sparkasse für unwirksam, laut der Verfügungen über Nachlasskonten grundsätzlich von der Vorlage eines Erbscheins abhängig waren (Az.: XI ZR 401/12). Nach den gesetzlichen Vorschriften sei ein Erbe nicht verpflichtet, sein Erbrecht durch einen Erbschein nachzuweisen. Es existiere zudem keine Regelung, die eine ...Weiterlesen auf www.anwalt-leverkusen.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.anwalt-leverkusen.de
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