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02.05.2024
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12478 Bundesverfassungsgericht

BVerfG lehnt Aussetzung des Berliner Mietendeckels ab

29.10.2020Das BVerfG hat einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen das Inkrafttreten des § 5 Abs. 1 und Abs. 2 des Gesetzes zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin aus formellen Gründen abgelehnt, sodass dieses wie geplant am 22.11.2020 in Kraft treten kann. Die Beschwerdeführerin habe schon nicht dargelegt, dass ihr im Fall der Ablehnung ihres Antrags ein schwerer Nachteil von besonderem Gewicht drohe. Ungeachtet dessen seien auch für die Gesamtheit oder eine erhebliche Zahl der Vermieter Berlins keine solchen Nachteile aufgezeigt, so das BVerfG.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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