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03.08.2026
03.08.2026
25250 Bundesgerichtshof

BGH zur Strafbarkeit der Einfuhr von Teakholz aus Myanmar als Verstoß gegen die Myanmar-Embargo-Verordnung

29.01.2025Der Bundesgerichtshof hat auf die Revision gegen ein Urteil des Landgerichts Hamburg mit Beschluss vom 25. November 2024 über die Strafbarkeit der Einfuhr von Teakholz aus Myanmar (Birma) befunden und den Angeklagten sowie drei Mitangeklagte im Anschluss an ein im Verfahren ergangenes Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 5. September 2024 unter Änderung und Teilaufhebung der landgerichtlichen Entscheidung teilweise freigesprochen.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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