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28.04.2024
28.04.2024
11473 Bundesgerichtshof

BGH: Nach drei Jahren Trennungszeit ist vorzeitige Aufhebung der Zu­gewinn­gemein­schaft ohne weitere Voraussetzungen möglich

23.06.2020Nach Ablauf von drei Jahren Trennungszeit ist gemäß § 1385 Nr. 1 BGB die vorzeitige Aufhebung der Zu­gewinn­gemein­schaft möglich. Auf das Vorliegen eines berechtigten Interesses kommt es dabei nicht an. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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