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29.04.2024
29.04.2024
13949 Bundesgerichtshof

BGH: Eltern haften als Gesamtschuldner gegenüber Ihrem Kleinkind nach Pferdetritt

01.03.2021Geht ein dreijähriges Kind bei einem Reitturnier in einem Pferdeanhänger und wird dort von einem Pferd getreten, so begründet das unbeaufsichtigt herumlaufen lassen des Kindes eine Aufsichts­pflicht­verletzung der Eltern. Diese haften gegenüber ihrem Kind nach § 1664 Abs. 1 BGB oder § 823 Abs. 1 BGB. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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