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29.04.2024
29.04.2024
11425 Bundesfinanzhof

BFH: Entfernungs­pauschale bei Hin- und Rückweg an unterschiedlichen Arbeitstagen kann halbiert werden

15.06.2020Die Entfernungs­pauschale für Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte gilt arbeitstäglich einen Hin- und einen Rückweg ab. Legt ein Arbeitnehmer an einem Arbeitstag nur einen dieser Wege zurück, ist für den betreffenden Arbeitstag nur die Hälfte der Entfernungs­pauschale als Werbungskosten zu berücksichtigen, wie der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 12.02.2020 - VI R 42/17 entschieden hat.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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