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29.04.2024
29.04.2024
17374 Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen

Ausschluss von Wohnungs­prostitution mittels Bebauungsplans bedarf gesonderter Erwägungen

08.12.2021Der Ausschluss der Wohnungs­prostitution mittels eines Bebauungsplans bedarf gesonderter Erwägungen. Denn Wohnungs­prostitution ist in ihrer städtebaulichen Auswirkung nicht vergleichbar mit Bordellen oder bordellartigen Betrieben. Dies hat das Ober­verwaltungs­gerichts Nordrhein-Westfalen entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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