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03.05.2024
03.05.2024
13123 Oberlandesgericht Frankfurt am Main

Ausreiseuntersagung gegen gewalttätigen Fußballfan erfordert verlässlicher Gefahrenprognose

24.12.2020Einem Fußballfan kann die Ausreise zur Teilnahme an einem Fußballspiel untersagt werden, wenn seine Teilnahme infolge vorausgegangener Gewaltbereitschaft dem Ansehen der Bundesrepublik Deutschland schadet. Fehlen hinreichende Anhaltspunkte für eine fortbestehende Gewaltbereitschaft, ist eine Ausreiseuntersagung nicht verhältnismäßig. Wegen einer zu Unrecht erfolgten Ausreiseuntersagung sprach das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) Ersatz von Flug- und Übernachtungskosten zu. Der Anspruch auf Schmerzensgeld wurde abgewiesen.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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