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08.09.2025
08.09.2025
26974 Landgericht Frankfurt am Main

Anteilige Haftung der Betreiberin einer Schienenbahn nach tödlichem Unfall an einem Gleisübergang

08.09.2025Das Landgericht Frankfurt am Main hat entschieden, dass die Betreiberin eines Zuges nach einem tödlichen Unfall an einem Gleisübergang trotz erheblichen Eigenverschuldens einer verunglückten Person anteilig haftet, wenn die Betriebsgefahr der Bahn wegen der Beschaffenheit des Bahnübergangs erhöht war.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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