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07.10.2024
07.10.2024
23755 Kanzlei Nussmann

Abwehr von Säumniszuschläge des Finanzamtes nach § 240 I 1 AO, soweit diese nach dem 31.12.2018 entstanden sind.

28.05.2024Endlich mal eine gute Entscheidung des BFH zum Steuerrecht. Der BFH hat aktuell 2023 entschieden zur Aussetzung der Vollziehung eines Abrechnungs­bescheids über Säumniszuschläge: „Bei der im Aussetzungs­verfahren nach § 69 III FGO gebotenen summarischen Prüfung bestehen ernstliche verfassungs­rechtliche Zweifel an der Höhe der Säumniszuschläge nach § 240 I 1 AO, soweit diese nach dem 31.12.2018 …Abwehr von Säumniszuschläge des Finanzamtes nach § 240 I 1 AO, soweit diese nach dem 31.12.2018 entstanden sind. Weiterlesen »Der Beitrag Abwehr von Säumniszuschläge des Finanzamtes nach § 240 I 1 AO, soweit diese nach dem 31.12.2018 entstanden sind. erschien zuerst auf Kanzlei Nussmann.Weiterlesen auf www.kanzlei-nussmann.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kanzlei-nussmann.de
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