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28.04.2024
28.04.2024
11229 Landessozialgericht Baden-Württemberg

ALG-II: Fahrtkosten zwecks täglicher Methadon-Substitutions­behandlung stellt Mehrbedarf dar

13.05.2020Die Fahrtkosten für eine tägliche Methadon-Substitutions­behandlung stellen für einen ALG-II-Empfänger ein Mehrbedarf gemäß § 21 Abs. 6 SGB II dar. Für die gesetzlichen Krankenkassen besteht keine Leistungspflicht. Dies hat das Landessozialgericht Baden-Württemberg entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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