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12.06.2025
12.06.2025
25536 Bundesverfassungsgericht

2021 gewählter Bundestag ist auch nach der vorgezogenen Bundestagswahl 2025 weiterhin voll beschluss- und handlungsfähig

18.03.2025Der im September 2021 gewählte Bundestag kann auch nach der Bundestagswahl vom 23. Februar 2025 am Dienstag, den 18. März 2025 - wie von Union, SPD und Grünen geplant - noch über Grundgesetz­änderungen zu Schuldenbremse und Sondervermögen abstimmen. Das Bundesver­fassungsgericht hat mehrere Eilanträge gegen diese Sondersitzung abgelehnt.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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